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Den eigenen Schufa Eintrag löschen, macht das Sinn?

Die Schuldenfachauskunft, kurz Schufa genannt, gibt Aufschluss über die eigene Kreditwürdigkeit. Negative Einträge können schwere Folgen haben. Was ist zu tun, wenn man einen Schufa Eintrag löschen möchte?

Die Kreditwürdigkeit einer Person entscheidet darüber, ob er ein Darlehen, eine Baufinanzierung oder einen Handyvertrag erhält. Kredite, Ratenzahlungsvereinbarungen und ähnliche Verträge sowie die Daten der eigenen Bankverbindungen werden in der Schufa zentral erfasst. Ist es zu Unregelmäßigkeiten gekommen, zieht dies zwangsläufig eine negative Bewertung der Solvenz nach sich. Solche negativen Einträge können jedoch, wenn sie erledigt sind, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes wieder gelöscht werden. Um festzustellen, ob man einen Schufa Eintrag löschen lassen kann, ist es zunächst einmal notwendig, eine Selbstauskunft einzuholen. Während man bis vor Kurzem dazu noch persönlich bei der Schufa erscheinen musste, hat inzwischen jeder das Recht, eine schriftliche Auskunft über alle Einträge anzufordern.

Liegt die Auskunft vor, kann man sich Gedanken darüber machen, ob man einen bestimmten Schufa Eintrag löschen lässt. Hierbei sollte man aber grundsätzlich Folgendes beachten: Nicht jeder Schufa Eintrag hat negative Auswirkungen. Einträge über Kredite oder Ratenzahlungsvereinbarungen, die absolut pünktlich und vertragsgerecht in der Vergangenheit erfolgt und inzwischen abgewickelt worden sind, machen sich positiv bei der Bewertung der Solvenz bemerkbar. Aus diesem Grund sollte man solche Einträge auch bestehen lassen. Es kommt jedoch auch vor, dass es fehlerhafte Eintragungen gibt. Hier hat man mit einem entsprechenden Nachweis über eine unkorrekte Eintragung durchaus die Möglichkeit, diesen Schufa Eintrag löschen zu lassen.

Auch negative Einträge, wie etwa die Kündigung eines Kredites aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten, sind nach Ablauf einer bestimmten Frist löschbar. Da die Banken solche Löschungen nicht automatisch in Auftrag geben, muss der Kunde hier selbst tätig werden. Anträge auf Löschung von Einträgen müssen immer schriftlich bei der zuständigen Schufa-Niederlassung gestellt werden. Über die einzuhaltenden Fristen und die grundlegenden gesetzlichen Erfordernisse kann der Kunde sich jederzeit im Internet problemlos informieren. Auch ein persönliches Vorsprechen in der Schufa-Niederlassung kann Aufschluss über die verschiedenen Möglichkeiten geben.